Höhere Berufsfachschule Wirtschaft
Ziel
Die höhere Berufsfachschule fördert berufliche und allgemeine Kompetenzen und führt zur Berufsqualifizierung, zur Höherqualifizierung und zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler.
Die beruflichen Kompetenzen in der Fachrichtung Wirtschaft orientiert sich an den Inhalten des Ausbildungsberufes Kauffrau/-mann für Büromanagement.
Der Unterricht in der höheren Berufsfachschule trägt dem Anspruch auf Ganzheitlichkeit Rechnung. Er ist prozessorientiert unter verstärkter Einbindung von handlungsorientierten Arbeiten und fördert die
Selbstlernkompetenz der Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße.
Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzung ist ein qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.
Praktikum
Unter Anleitung der Schule ist ein achtwöchiges Praktikum in einem geeigneten Betrieb zur Hälfte in den Schulferien abzuleisten.
Abschluss
Abschlussprüfung
Die höhere Berufsfachschule schließt mit einer Prüfung ab. Die Abschlussprüfung gliedert sich in eine Projektarbeit und eine schriftliche und mündliche Prüfung.
Abschlusszeugnis
Sie/Er ist berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in“ zu führen.
Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Die Schülerinnen und Schüler der höheren Berufsfachschule können am Ende des zweiten Schuljahres auf Antrag an der Fachhochschulreifeprüfung teilnehmen.
Das Wahlpflichtfach Naturwissenschaft ist in diesem Fall zwingend zu belegen.
Seitenausstieg
Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach dem ersten Jahr der höheren Berufsfachschule die Möglichkeit des Seitenausstiegs, der zur Anrechnung auf die duale Berufsausbildung als Kauffrau/-mann für Büromanagement
führen kann.
Anmeldung
Das ausgefüllte Formular, eine beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses der 10. Klasse oder das Abschlusszeugnis der mittleren Reife sind bis spätestens 1. März eines jeden Jahres vorzulegen.
Liegen mehr Bewerbungen vor als Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können, so erfolgt die Zuteilung der Schulplätze nach einem Vergabeverfahren des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur.