Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales
Ziel und Aufbau des Bildungsganges
Der erfolgreiche Abschluss des dreijährigen Beruflichen Gymnasiums führt zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife. Diese ist bundesweit anerkannt und berechtigt zum Studium an allen Universitäten, Gesamthochschulen und Fachhochschulen.
Der Bildungsgang umfasst die Jahrgangsstufen 11, 12 und 13. Er gliedert sich in die Einführungsphase und die Qualifikationsphase. Der Unterricht findet in der Einführungsphase im Klassenverband statt; er ist in der Qualifikationsphase in Kurse gegliedert.
Die Einführungsphase umfasst das 1. und 2. Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 11. In ihr werden den Schülerinnen und Schülern die Stoffgebiete vorgestellt, unterschiedliche Kenntnisse angeglichen und die Wahl der Fächerkombinationen und Fächer für die Qualifikationsphase vorbereitet.
Die Qualifikationsphase umfasst jeweils das 1. und 2. Schulhalbjahr der Jahrgangsstufen 12 und 13. In ihr werden die Schülerinnen und Schüler in der Fächerkombination unterrichtet, die sie sich aus dem Angebot der Schule ausgewählt haben.
Aufnahmevoraussetzungen
In das Berufliche Gymnasium kann aufgenommen werden, wer
- das Abschlusszeugnis der Realschule plus oder
- das Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule oder
- das Zeugnis der Fachschulreife oder
- das besondere Abgangszeugnis für Schülerinnen und Schüler der10. Klasse des Gymnasiums besitzt, das die gleichen Berechtigungen wie das Abschlusszeugnis der Realschule verleiht oder
- das Versetzungzeugnis nach Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums oder
- mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule den qualifizierten Sekundarabschluss I: Gesamtdurchschnitt mindestens 3,0, erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, ausreichende Fremdsprachenkenntnisse (5jähriger Fremdsprachenunterricht) besitzt.
Die Zeugnisnoten in den Fällen 1-4 müssen einen Durchschnitt von mindestens 3,0 aufweisen, wobei keines der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik schlechter als mit „ausreichend“ bewertet sein darf.
Unterrichtsfächer
Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch (es werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt), Mathematik, Informationsverarbeitung, Chemie, Biologie, Gesundheit, Pädagogik, Psychologie, Religion oder Ethik, Gemeinschaftskunde, Sport, Bildende Kunst oder Musik (nur in der 12. Klasse).
In der Einführungsphase unterscheidet man zwischen Kernfächern (Gesundheit, Deutsch, Englisch und Mathematik) und Grundfächern (übrige Fächer).
In der Qualifikationsphase unterscheidet man zwischen Leistungs- und Grundfächern. Leistungsfächer
können die Fächer Gesundheit, Pädagogik, Psychologie, Mathematik, Biologie, Chemie, Informationsverarbeitung, Englisch und Deutsch sein. Alle übrigen Fächer können nur Grundfächer sein.
Ausgewählte Bildungsinhalte
Gesundheit: Ernährung, Bewegung, Immunsystem, Schadstoffe, Gesundheitssicherung und -versorgung, Lebensraumgestaltung, Public Health.
Pädagogik: Erziehungswissenschaftliche Grundbegriffe, Strukturmerkmale pädagogischer Situationen, Pädagogische Anthropologie, Ziele und Methoden der Erziehung, Aufgaben sozialpädagogischer Einrichtungen, alternative Pädagogiken.
Psychologie: Disziplinen der Psychologie, Forschungsmethoden, Gedächtnis/Lernen, Intelligenz, Denken und Entwicklung, Psychoanalyse, Sozialpsychologie, Angst/Aggression/Konflikt.
Informationsverarbeitung: Kommunikation in Netzen, Textgestaltung und Präsentation, Tabellenkalkulation, Algorithmen und Datenstrukturen, Mediengestaltung.
Prüfung
Bei der Wahl der Prüfungsfächer ist zu beachten, dass die drei Aufgabenfelder (I: sprachlichliterarisch-künstlerisch, II: gesellschaftswissenschaftlich und III: mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch) abgedeckt sind.
Zudem muss entweder ein mathematisch-naturwissenschaftliches oder sprachliches Profil gebildet werden. Abhängig davon ist, ob neben den schriftlichen Prüfungen in den drei Leistungsfächern und der mündlichen Prüfung in einem Grundfach ein fünftes Fach mündlich geprüft werden muss.
Anmeldung
Die Anmeldung hat bis spätestens 1. März des Schuljahres im Sekretariat der Schule zu erfolgen. Bei hoher BewerberInnenzahl wird eine Rangliste gemäß der Durchschnittsnote erstellt (gilt auch für Gymnasiasten) und die Zusage erfolgt anhand des Ranglistenplatzes.