Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

Informationsflyer

Anmeldeformular

 

Schwerpunkte:

Elektrotechnik, Holztechnik, Kraftfahrzeugtechnik, Metalltechnik, Gesundheit, Hauswirtschaft, Sozialwesen, Ernährung, Service, Verkauf im Lebensmittelhandwerk

Ziel

Die Schülerinnen und Schüler werden auf den Eintritt in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vorbereitet (Kooperation mit externen Partnern).
Sie erwerben die Berufsreife.

Organisation

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) vermittelt eine Orientierung in mindestens zwei höchstens vier beruflichen Schwerpunkten:

  • Ernährung/Hauswirtschaft
  • Verkauf im Lebensmittelhandwerk
  • Sozialwesen
  • Elektrotechnik
  • Holztechnik
  • Metalltechnik

Lernumfeld

  • Arbeit in kleinen Gruppen
  • Ausbildung in beruflichen Schwerpunkten
  • Hoher Fachpraxisanteil wie im Ausbildungsberuf
  • Unterricht und Begleitung durch geschultes und motiviertes Fachpersonal
  • Fachliche Umsetzung mit hohem technischen Know-how
  • Möglichkeit des Erwerbs von anerkannten Zusatqualifikationen (Qualifizierungsbausteine)

Unterrichtsfächer und Lehrplan

  • Betriebspraktikum
  • Fachpraxis: 12 Wochenstunden
  • Berufsbezogener Unterricht: 8 Wochenstunden
  • Allgemeinbildende Fächer: Sport, Deutsch/Kommunikation, Sozialkund und Wirtschaft, Religion/Ethik
  • Wahlpflichtfächer: Informatik, CAD uvm.
  • Individuelle Förderung
  • Schulpflichterfüllung

Abschluss - Gleichwertigkeitsregel

Das Abschlusszeugnis des BVJ schließt die Qualifikation der Berufsreife mit ein. Dies entspricht dem Hauptschulabschluss.

Gliederung und Dauer

Das Berufsvorbereitungsjahr wird grundsätzlich von Schülerinnen und Schülern besucht, die neun Schuljahre absolviert haben und das Abgangszeugnis der Hauptschule oder ein Abschluss- oder Abgangszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen besitzen. Das Berufsvorbereitungsjahr umfasst ein Schuljahr.

Anmeldung

Mit dem Berufsvorbereitungsjahr werden alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler erfasst.
Die Anmeldung erfolt ab dem 1. März für die Aufnahme zum Schuljahresbeginn nach den Sommerferien des gleiche Jahres.

 

 

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